Kollektiv-Vertrag für KulturvermittlerInnen

Derzeit wird ein neuer Kollektiv-Vertrag für die Angestellten der Bundesmuseen diskutiert. Er wird am 1. Jänner 2013 Wirklichkeit und betrifft alle MitarbeiterInnen im Bundesmuseumsbereich, ausgenommen GeschäftsführerIn und ProkuristIn. Wer jetzt schon in einem Bundesmuseum beschäftigt ist, hat die Möglichkeit zu optieren. Neuanstellungen werden künftig zu den Bedingungen im Kollektivvertrag erfolgen. Wir gestalten also jetzt die Zukunft unseres Berufs!
Die Vorstellung dessen, was einE KulturvermittlerIn leistet, welche Ausbildung sie/er mitbringt, welche Arbeitsbedingungen und Voraussetzungen maßgeblich sind, sind oft innerhalb der Betriebe unscharf. Aus diesem Grund lädt der Verband jene BetriebsrätInnen, die die Kulturvermittler:innen bei den Kollektivvertragsverhandlungen (auch) vertreten werden, zu einer Präsentation ein, die den Beruf der Kunst- und KulturvermittlerIn vorstellt. Diese Präsentation fand am 15. Mai statt.